Familienrecht

Je nach Lage des Einzelfalles kann Beratungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen entstehen.

1. Ehescheidung

Vor der der Einleitung eines Scheidungsverfahrens beraten wir Sie umfassend über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung, so dass Sie entscheiden können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an.

 

Sofern möglich, werden langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden, da jahrelange Prozesse nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für die Mandanten sind. Auch Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug, wenn also wenigstens einer der Ehegatten eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat, die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder Vermögen im Ausland vorhanden ist, werden von uns betreut.

 

Für die angeblich kostengünstige "Online-Scheidung" zahlen Sie keinen Cent weniger als bei uns. Gemäß § 49 b Abs. 1 BRAO ist es Rechtsanwälten untersagt, eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren. "Online-Scheidung" bedeutet lediglich, dass der Anwalt den Scheidungsantrag auf Grundlage der von Ihnen online übermittelten Daten entwirft, ohne dass eine persönliche Besprechung stattgefunden hat -

was insbesondere für den Anwalt sehr komfortabel ist.

 

2. Unterhalt

Die Klärung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhalts- pflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung. Unterhaltsansprüche können Eheleuten nach der Trennung zustehen. Für die Zeit nach der Scheidung kann ggf. ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen.

 

Der Kindesunterhalt steht sowohl Minderjährigen als auch Volljährigen (z.B. für die Dauer einer Ausbildung) zu.

 

Auch die Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder sowie Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Elternteile gewinnen zunehmend Bedeutung. Wir unterstützen Unterhaltsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ebenso wie die Unterhaltsschuldner bei der Klärung der tatsächlichen Höhe des Unterhaltes.

 

3. Versorgungsausgleich

Wenn Sie während der Ehe in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder durch eine private Rentenversicherung für das Alter vorgesorgt haben, ist im Zuge der Ehescheidung ein Ausgleich dieser Anwartschaften durchzuführen.

 

Auch in diesem Bereich hat der Gesetzgeber den Eheleuten die Befugnis eingeräumt, individuelle Regelungen zu treffen. Geschieht dies nicht, wird ein Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

 

4. Ehevertrag

Durch den Abschluss eines Ehevertrages (oder Scheidungsfolgenvereinbarung) haben Eheleute die Möglichkeit, die rechtlichen Folgen der Beendigung einer Ehe individuell für die Zukunft zu regeln. Hierdurch können Sie die gesetzlichen Regelungen, die im Einzelfall möglicherweise als ungerecht erachtet werden, durch Ihre eigenen Vorstellungen ersetzen. Welcher Gestaltungsspielraum Ihnen dabei zur Verfügung steht und welche Regelungen sinnvoll sind, arbeiten wir gerne mit Ihnen aus.

 

Übrigens:

Auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und unverheiratete Paare können die Trennungsfolgen vertraglich regeln.

 

5. Vermögensauseinandersetzung

Meist haben Trennungen und Scheidungen für die Mandanten erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, deren Tragweite seinerzeit bei der Eheschließung übersehen oder bewusst außer Acht gelassen wurde. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens (z.B. Immobilien, Wertpapiere etc.) und prüfen die Höhe möglicher Zugewinnausgleichsansprüche.

 

6. Sorgerecht

Sind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, bleibt im Falle einer Scheidung grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Dennoch sind bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen.

 

Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes geht oder um Fragen der elterlichen Sorge bei einer Trennung.

 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Vorrang der Kindesmutter bei der Ausübung des Sorgerechts für verfassungswidrig erachtet hat, wurde nunmehr durch eine gesetzliche Neuregelung am 19.05.2013 die Teilhabe nichtehelicher Väter am Sorgerecht gestärkt. Dem Vater wird eine Mitsorgeberechtigung nur noch verwehrt werden können, wenn die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts das Wohl des Kindes beeinträchtigt.

 

7. Umgangsrecht

Nicht selten entstehen heftige Konflikte bei der Regelung der Kontakte zwischen Kindern und dem nicht betreuenden Elternteil. Wir beraten und unterstützen bei der Erarbeitung außergerichtlicher Regelungen ebenso wie in gerichtlichen Umgangsrechtsverfahren.